Vorschriften
Vorschriften vom Lago Arsiè Camping Village
Die Direktion möchte Sie darauf hinweisen, dass der Zutritt zum Campingplatz die Akzeptanz und die Einhaltung der folgenden Vorschriften voraussetzt, um allen einen ruhigen und angenehmen Aufenthalt zu garantieren.
1.
Jeder Stellplatz gilt als Parkplatz für ein Fahrzeug, zusätzliche Fahrzeuge werden berechnet. Jede spätere Änderung des Stellplatzes und seiner Anzahl muss im Voraus mit der Rezeption abgesprochen werden (es ist nur ein einmaliger Wechsel des Stellplatzes zulässig). Alle Änderungen der Belegung sind der Rezeption rechtzeitig mitzuteilen. Alle Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Fahrzeuge, müssen innerhalb der Grenzen des Stellplatzes oder auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes ordnungsgemäß verstaut werden. Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge auf den Durchgangsstraßen zu parken und andere Stellplätze, auch wenn sie frei sind, vorübergehend zu belegen, da sonst die Gebühr für den belegten Stellplatz erhoben wird.
2.
Die Einfahrt von FAHRZEUGEN (ein Fahrzeug pro Stellplatz/Unterkunft ist im Preis inbegriffen) ist nur nach Registrierung des Kennzeichens beim Check-in gestattet. Sie sind verpflichtet, die Richtigkeit der Registrierung zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten zu melden. Das Öffnen und Schließen der Schranke wird durch ein elektronisches System zum Lesen der Nummernschilder geregelt. Die Direktion ist befugt, Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäß angemeldet sind, die Einfahrt in die Anlage zu untersagen oder sie aus der Anlage zu entfernen.
3.
Um die Ruhe und Sicherheit aller zu gewährleisten, sollten FAHRZEUGE so wenig wie möglich benutzt werden. Wenn es unverzichtbar ist, müssen Sie auf den Straßen innerhalb des Campingplatzes im Schritttempo fahren und dürfen 10 km/h nicht überschreiten. Während der Nacht (23.00 Uhr bis 7.00 Uhr) ist der Verkehr verboten. Zwischen 13.00 und 15.00 Uhr bitten wir Sie, die Mittagsruhe zu respektieren und andere Gäste nicht zu stören.
4.
NACHTRUHE: 23.00-07.00. Während der Ruhezeiten sind Ruhe und Rücksichtnahme auf die Ruhe der anderen zu beachten. Während dieser Zeiten ist das Betreten und Verlassen des Campingplatzes sowie das Fahren von Kraftfahrzeugen auf dem Campingplatz untersagt. Lärm, der in irgendeiner Weise die Ruhe der Camper stört, ist strengstens untersagt, ebenso wie der Auf- und Abbau von Zelten. Auch die Benutzung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, Radio-Fernsehgeräten und Musikinstrumenten ist während der oben genannten Zeiten nicht gestattet. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gäste, die durch ihr Verhalten die Ruhe und den Frieden anderer stören, unverzüglich des Platzes zu verweisen.
5.
Die Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer KINDER direkt verantwortlich. Es muss darauf geachtet werden, dass ihre Lebhaftigkeit die anderen Camper nicht stört. Außerdem müssen kleine Kinder immer von einem Erwachsenen zu den sanitären Anlagen begleitet werden und beim Baden im See und bei der Benutzung des Spielplatzes beaufsichtigt werden.
6.
Das Mitbringen von HUNDEN ODER KLEINEN HAUSTIEREN ist gestattet, muss aber unter strikter Einhaltung der von den zuständigen Behörden erlassenen und von der Direktion auferlegten Vorschriften für Gesundheit und Hygiene erfolgen. Die Hunde müssen an der Leine geführt werden. Hundekot muss immer aufgesammelt und in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen werden.
Hunde sind am Strand erlaubt.
Hunde sind am Strand erlaubt.
7.
Ihre Mithilfe ist für uns unerlässlich, um die SAUBERKEIT AUF DEM CAMPINGPLATZ und insbesondere in den sanitären Anlagen aufrechtzuerhalten. Die Waschbecken und Spülen sind gemäß den Anweisungen zu benutzen. Chemische Toiletten und Eimer müssen unter den Wohnwagen aufbewahrt und in den dafür vorgesehenen Plätzen entleert werden. Es ist absolut verboten, Flüssigkeiten auf die Stellplätze oder auf die Straßen des Campingplatzes zu schütten.
8.
Auf dem Stellplatz findet der CHECK-IN zwischen 12.00 und 20.00 Uhr und der CHECK-OUT zwischen 8.00 und 12.00 Uhr statt.
In den Unterkünften findet der CHECK-IN zwischen 15:00 und 20:00 Uhr und der CHECK-OUT zwischen 8:00 und 10:00 Uhr statt.
Mit Zustimmung der Direktion ist es erlaubt, über die Check-out-Zeit hinaus in der Anlage zu bleiben.
Dem Gast wird der Betrag für den zusätzlichen halben Tag in Rechnung gestellt.
Der Zugang zum Campingplatz für Gäste, die bereits über den SBARRA SERVICE angemeldet sind, erfolgt von 8.00 bis 23.00 Uhr.
In den Unterkünften findet der CHECK-IN zwischen 15:00 und 20:00 Uhr und der CHECK-OUT zwischen 8:00 und 10:00 Uhr statt.
Mit Zustimmung der Direktion ist es erlaubt, über die Check-out-Zeit hinaus in der Anlage zu bleiben.
Dem Gast wird der Betrag für den zusätzlichen halben Tag in Rechnung gestellt.
Der Zugang zum Campingplatz für Gäste, die bereits über den SBARRA SERVICE angemeldet sind, erfolgt von 8.00 bis 23.00 Uhr.
9.
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie können keine Tagesgäste eingelassen werden.
10.
ES IST VERBOTEN:
- Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen;
- Löcher und Rinnen in den Boden zu graben;
- offenes Feuer zu entzünden; der Grill auf dem Platz und in der Nähe der Hütte darf nur mit GAS betrieben werden.
- die Vegetation zu beschädigen; Öl, Treibstoff, kochende, salzige oder abfallhaltige Flüssigkeiten auf dem Boden zu verschütten
- Autos oder andere Fahrzeuge innerhalb der Anlage zu waschen
- Geschirr und Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken zu waschen; sich an den Trinkbrunnen innerhalb der Anlage zu waschen und zu spülen, Wasser zu verschwenden oder unzweckmäßig zu verwenden
- Errichtung oder Anfertigung von Zäunen, Ziehen von Seilen in Augenhöhe und Anbringen von anderen Dingen, die eine potenzielle Gefahr darstellen und den freien Durchgang behindern könnten.
11.
Die Direktion haftet nicht für die BESCHÄDIGUNG, VERLUST ODER ENTFERNUNG von Gegenständen, die den Gästen gehören. Gegenstände, die auf dem Gelände gefunden werden, müssen an der Rezeption abgegeben werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden und sie dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden können. Den Gästen wird empfohlen, mit ihren persönlichen Gegenständen vorsichtig umzugehen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Geld und Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in Wohnwagen, Zelten und Wohnmobilen gelassen werden. Geld sollte man immer bei sich haben, eventuell aufgeteilt unter den Familienmitgliedern. Wertsachen wie Kameras, Camcorder usw. sollten nicht im Auto gelassen werden, vor allem nicht nachts.
12.
Die Direktion haftet nicht für SCHÄDEN, die durch Naturkatastrophen, herabfallende Pflanzen oder Äste entstehen. Die Benutzung des Spielplatzes und der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Direktion lehnt jede Verantwortung für Unfälle jeglicher Art ab, die sich innerhalb des Campingplatzes oder beim Schwimmen im See oder am Strand ereignen können.
13.
Wir bitten Sie, die Direktion über eventuelle AUSFÄLLE oder Fehlfunktionen von Geräten auf dem Campingplatz zu informieren. Wir garantieren Ihnen, dass wir so schnell wie möglich handeln werden. Bei Streitigkeiten mit anderen Gästen auf dem Campingplatz vermeiden Sie bitte jede Diskussion und wenden sich direkt an die Direktion.
14.
Die BEZAHLUNG DES AUFENTHALTES für Unterkünfte und Stellplätze mit Buchung muss am Tag der Ankunft erfolgen. Die Zahlung des Aufenthalts für Stellplätze in nicht gebuchten Bereichen muss innerhalb von drei Tagen nach der Ankunft während der an der Rezeption angegebenen Kassenöffnungszeiten erfolgen. Die Zahlung kann in bar (bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €), mit Kreditkarten wie Maestro, Visa, MasterCard oder Debitkarten erfolgen.
15.
Bitte hinterlassen Sie bei Ihrer Abreise den Stellplatz/die Unterkunft sauber und ordentlich. Die Kosten für die Endreinigung betragen pauschal 40,00 € (Müll muss immer rausgebracht und in den dafür vorgesehenen Bereichen entsorgt werden, die Küchenzeile muss aufgeräumt und frei von schmutzigem Geschirr sein). Im Bedarfsfall, wenn die Unterkunft/der Stellplatz besonders schmutzig/beschädigt/unaufgeräumt hinterlassen wird, wird die Direktion ohne vorherige Ankündigung die Kosten in Höhe von 70,00 € als Strafe in Rechnung stellen.